Statuten
Art. 1
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Name Unter dem Namen FamilienVerein Laupen (FVL) mit dem Zusatz «Zwöi u meh» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 – 79 ZGB, mit Sitz in 3177 Laupen. Er ist politisch und konfessionell neutral
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Art. 2
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Zweck und Ziel Die Aufgabe des FamilienVereins Laupen besteht in der Führung der Spielgruppen und der Ludothek. Der FamilienVerein Laupen setzt sich zum Ziel: – Die Interessen der Kinder zu vertreten – Kontakte unter den Eltern zu fördern – Zusammenarbeit mit Kindergarten und Schule zu fördern – gezielte Aktivitäten für die ganze Familie anzubieten Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
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Art. 3
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Mitgliedschaft Mitglied können alle am FamilienVerein Laupen interessierten Familien oder Einzelpersonen werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem FamilienVerein Laupen ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Hauptversammlung (einfaches Mehr) ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. Die Kinder von Mitgliedern des FamilienVereins Laupen haben Vorrang beim Besuch der Spielgruppen. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
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Art. 4
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Mittel Die Einnahmequellen des FamilienVereins Laupen sind: – Mitgliederbeiträge – Spielgruppengelder – Spenden – Mitgliederbeiträge der Ludothek – Ausleihgebühren der Ludothek – Erlös aus Veranstaltungen Die Mitgliederbeiträge werden alljährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Nach Prüfung der Verhältnisse kann der Vorstand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderer wichtiger Gründe dem betroffenen Mitglied den Betrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder gänzlich erlassen. Spielgruppenbeiträge können vom Vorstand angepasst werden.
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Art. 5
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Organisation Organe des FamilienVereins Laupen sind: – die Hauptversammlung – der Vorstand – die Kontrollstelle
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Art. 6
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Hauptversammlung Die Hauptversammlung tritt jährlich mindestens einmal innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Einladung mit den Traktanden ist mindestens zwei Wochen zum voraus zuzustellen. Anträge sind mindestens eine Woche vor der HV schriftlich an den Vorstand zu richten. Es wird ein Protokoll geführt.
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Art. 7
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Aufgaben Der Hauptversammlung obliegen folgende Geschäfte: – Genehmigung des Protokolls der letzten HV – Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes. – Sie wählt den Vorstand. – Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des FamilienVereins Laupen. – Sie entscheidet über Statutenänderungen – Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge. – Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest. – Sie entscheidet über Ausschlüsse von Mitgliedern – Sie entscheidet über die Auflösung des FamilienVereins Laupen.
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Art. 8
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Vorstand Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den FamilienVerein Laupen gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern.
Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand überträgt und leitet die Versammlungen. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und der Hauptversammlung abzulegen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Aufgaben der Vorstandsressorts sind den Stellenbeschreibungen zu entnehmen. Diese sind im Weisungsordner abgelegt.
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Art. 9
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Kontrollstelle Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Hauptversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
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Art. 10
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Haftung Für die Verbindlichkeiten des FamilienVereins Laupen haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
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Art. 11
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Auflösung Die Auflösung des FamilienVereins Laupen kann durch Beschluss einer ausserordentlichen Hauptversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das Vereinsvermögen wird der Stiftung Theodora übergeben, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren ein neuer Verein gegründet wird. Die Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossenn.
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Art. 12
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Gemeinnützigkeit Der FamilienVerein Laupen ist gemeinnützig.
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Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Hauptversammlung in Kraft.
Laupen, 2. September 2016
Co-Präsidium
Regula Schenk & Isabel Jost
Die Sekretärin
Esther Junghans